§ 1 Leihobjekt
Der Leihgeber verleiht dem Leihnehmer zu privaten Nutzungszwecken die mobile Fasssauna.
§ 2 Leihgebühr
Die Leihgebühr ist vor Nutzung des Leihobjektes fällig. Im Vorhinein werden Daten des Auf- und Abbaus, Rechnungsadresse, Adresse des Veranstaltungsortes, sowie die Kosten für die Mobilsauna, Transport, Endreinigung und evtl. zusätzliches Brennholz vereinbart und schriftlich festgehalten. Die Mietpreise verstehen sich ab Standort 59368 Werne, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
§ 3 Kaution
Der Leihnehmer ist verpflichtet, dem Leihgeber bei Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution in Höhe von 200,- € zu leisten. Die Rückerstattung erfolgt bei Abholung des Leihobjektes im tadellosen Zustand.
§ 4 Zustand des Leihobjektes
Der Leihgeber gewährt dem Leihnehmer den Gebrauch das Leihobjekt in dem Zustand bei Übergabe. Zu Beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel an der Mietsache werden vom Leihnehmer als vertragsgemäß anerkannt. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Leihnehmer für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.
§ 5 Sorgfalt/Haftung bei Schäden
- Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihobjekt. Sollte das Leihobjekt durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Leihnehmer für daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass das Leihobjekt verloren geht. Der Leihnehmer verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen
- Jeder Beschädigung oder Verlust des Leihobjektes ist dem Leihgeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Die mobile Sauna ist nur mit unterliegendem Handtuch zu benutzen.
- Die mobile Sauna darf nur für den vorhergesehenen Zweck eingesetzt werden.
- Die Nutzung der mitgelieferten Aufgussmittel wird empfohlen. Bitte nutzen Sie zum Mischen nur sauberes Leitungswasser. Anderes Wasser kann eine kostenpflichtige Reinigung der Steine zu Folge haben.
§6 Aufbau, Abbau und Transport
- Die mobile Sauna wird immer geliefert.
- Der Leihnehmer stellt eine ebene, standfeste Fläche mit direkter Zufahrt zur Verfügung. Gegebenenfalls entstehende Bußgelder werden dem Leihnehmer in Rechnung gestellt.
- Steht die mobile Sauna nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zur Abholung zur Verfügung wird dem Leihnehmer die zusätzliche Verweildauer in Rechnung gestellt.
§7 Heizen der Sauna
- Die mobile Sauna wird ausschließlich mit trockenem Holz befeuert. Das Verfeuern von Grillkohle, Briketts oder behandeltem Holz ist untersagt. Für einen optimalen Saunagenuss wird ein Vorheizen von zwei bis drei Stunden empfohlen, da dann nicht nur der Innenraum erhitzt ist sondern auch das umliegende Holz Wärmestrahlung abgibt.
- Die Innentemperatur sollte 100° C nicht überschreiten und kann mit der Lüftungsschraube justiert werden. Schnelle Abhilfe schafft das Öffnen der Tür und Stoßlüften.
§ 8 Storno
- Mit Versand der Auftragsbestätigung wird die Buchung verbindlich.
- Bei Stornierung bis zu 14 Tagen vor der Buchung werden dem Leihnehmer 50% des Mietbetrages in Rechnung gestellt, bis zu 7 Tagen vor der Veranstaltung 75% und bei kurzfristigeren Stornierungen 100%. Ausgenommen sind Transportkosten und Endreinigung.
§ 9 Schriftform/Salvatorische Klausel
- Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesem Vertrag keinerlei mündliche Nebenabreden bestehen und jegliche Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen.
- Sollten Klauseln aus diesem Vertrag nebst Anlagen unwirksam sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Klauseln aus dem Vertrag ihre Gültigkeit behalten sollen. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort aller Leistungen durch den Leihgeber ist D-59368 Werne. Gerichtsstand ist Werne.